Gewerbe
Wettbewerbsvorteil Energiesparen
Energiesparen bringt Wettbewerbsvorteile und wird stark gefördert. Die Energieeffizienzberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bezuschusst der Staat mit bis zu 80%.
Als kleines und mittleres Unternehmen oder auch Freiberufler konzentrieren Sie sich hauptsächlich auf Ihr Tagesgeschäft. Bei der hohen Arbeitsbelastung bleibt Ihnen da wenig Zeit, sich auch noch mit dem Thema Energiesparen zu beschäftigen.
Bei KMUs machen die Ausgaben für Strom und Wärme oft zwischen drei bis über zehn Prozent der Betriebskosten aus. Ein stattlicher Anteil, zumal die Energiepreise weiter steigen werden. Wenn es Ihnen gelingt, in diesem Bereich zu sparen, haben Sie nicht nur Kosten – sondern auch Wettbewerbsvorteile – ohne sich im Tagesgeschäft mehr anstrengen zu müssen.
Energiefresser finden
Doch was sind die größten “Energiefresser” in Ihrem Betrieb? Wo sind Einsparungen möglich? Vielleicht im Bereich Gebäudehülle und Technik? Vielleicht verbrauchen die Produktionsprozesse unnötig viel Energie? Alleine haben Sie selten die Zeit und oft nicht das Know-how, auf diese Fragen Antworten zu finden. Die Konsequenz: Sie geben über längere Zeit zuviel Geld aus, da Sie nur die Chancen nutzen können, die Sie kennen. Vielen anderen geht es genau wie Ihnen. Der Beratungsbedarf ist folglich hoch.
Sonderfonds für betriebliches Energiesparen
Zum Glück gibt es Fachleute, die Ihnen weiterhelfen können. Wir können für Sie mühelos die Energiesparpotenziale in Ihrem Betrieb identifizieren und Ihnen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorschlagen. So sparen Sie Geld – und erhalten für diese Dienstleistung sogar bis zu 80 Prozent Zuschuss durch Nutzung des Sonderfonds der KfW für Energieeffizienz.
Diesen Sonderfonds hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gemeinsam mit der KfW Förderbank im Februar 2008 eingerichtet, um kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, ihre Energiesparpotenziale zu erschließen. Ziel ist es, Informationsdefizite über betriebliche Einsparmöglichkeiten zu beseitigen und gleichzeitig Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz zu unterstützen. Aus diesem Grund besteht der Sonderfonds aus zwei Komponenten:
- einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Energieeffizienzberatung (bis zu 80 Prozent der Beratungskosten)
- einem Investitionskredit zur zinsgünstigen Finanzierung der geplanten Energiesparmaßnahmen
Beide Komponenten können unabhängig voneinander beantragt werden. Sinnvoll ist es jedoch, vor dem Tätigen von Investitionen eine Energieberatung wahrzunehmen. Denn nur die im Rahmen einer solchen Beratung empfohlenen Energieeinsparinvestitionen können auch mit einem Investitionskredit aus dem Sonderfonds gefördert werden.
