Unternehmererklärung
Seit dem 1. Oktober 2009 muss ein Unternehmen, das bestimmte Arbeiten an einem bestehenden Gebäude durchgeführt hat, der Bauherrschaft bzw. dem Eigentümer nach §26a EnEV (Energie-Einsparverordnung) zur Dokumentation der ausgeführten Arbeiten eine sog. Unternehmererklärung ausstellen. Das dient der Verbesserung des Vollzugs der EnEV und trägt dazu bei, Schwarzarbeit einzudämmen.
Unternehmererklärungen sind erforderlich, wenn an der in bestehenden Gebäuden:
- Änderungen an Außenbauteilen (Fassade, Fenster) vorgenommen werden,
- oberste Geschossdecken oder darüber befindliche Dächer gedämmt werden,
- Heizkessel und sonstige Wärmeerzeugersysteme erstmalig eingebaut oder erneuert werden,
- Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden,
- Klimaanlagen und sonstige raumlufttechnische Anlagen eingebaut oder erneuert werden.
Der ausführende Handwerksbetrieb kann so die Qualität seiner Arbeiten darstellen und belegen, dass er seine Pflichten hinsichtlich der Anforderungen der EnEV erfüllt hat.
Formulare PDF
Unternehmererklärung – Technische Gebäudeausrüstung
Unternehmererklärung – Außenhülle
Für weitere Informationen: www.hwk-wiesbaden.de